Motorgutachten 

Als speziell von der AWG mbH geprüfter Kfz Sachverständiger für Motorschäden erstelle ich für Sie Gutachten bei Beschädigungen an Motoren und Motorteilen 

Ein Motorgutachten ist eine technische Beweisaufnahme eines Motorschadens, der nicht unbedingt auf einen Unfall zurückzuführen ist. Es handelt sich hierbei beispielsweise um Beschädigungen durch unsachgemäße und nicht fachgerechte Reparaturen sowie Beschädigungen, die unmittelbar nach dem Kauf entstanden sind und der Verkäufer oder die Werkstatt die Gewährleistung/Mängelhaftung abstreitet. Das technische Gutachten unterstützt hierbei gezielt den Kläger bei der Durchsetzung seiner juristischen Forderung. In Kooperation mit unserer Partnerkanzlei können Ihre Rechtsansprüche geltend gemacht werden. Wir reichen das Gutachten für Sie gerne an die Anwaltskanzlei weiter und kümmern uns um die vollständige Schadenabwicklung. Der Ort und Aufwand der Begutachtung wird individuell und im Vorfeld vereinbart. 

Wer bezahlt das Motorgutachten und mit welchen Kosten kann man rechnen? 
Motorgutachten sind meist private Aufträge und müssen demnach vom Anspruchsteller bezahlt werden. Die Kosten belaufen sich auf 120,00€ Netto/Std und werden nach Aufwand abgerechnet. Sie können aber beruhigt sein, denn die Kosten werden beim Gegner eingefordert und sind in unserem Falle nicht in Vorkasse zu zahlen. Wir beanspruchen unser Honorar erst nach dem der Fall abgeschlossen wurde. 

Das Motorgutachten umfasst:
 Eine Foto- und Videodokumentation aller beschädigten Bauteile
• Technische Messungen und Prüfungen mittels moderner Mess- und Prüfmittel 
 Ggf. Ölanalysen oder Kraftstoffanalysen durch unsere Partnerlabore 
 Einen umfangreichen Prüfbericht mit persönlicher Stellungnahme und Schadenkalkulation 
 Eine On Board Diagnose (Auslesen des Fehlerspeichers und ggf. Live Daten Messung) 
 Ggf. Das Demontieren und Zerlegen des Motors in seine Einzelkomponenten 
 Eine Videoskopische Untersuchung 

Folgende Einsatzmöglichkeiten sind hierbei erwähnenswert:

  • Motorschäden und Schäden an Motorteilen durch unsach- und fachgemäße Reparaturen 
  • Die Gebrauchtwagengarantieversicherung greift nicht ein
  • Verkäufer streitet die Gewährleistung ab
  • Betrugsfälle durch Tachomanipulationen und Austauschmotoren ohne Kilometernachweis 
  • Schäden an Motorteilen durch Falschbetankung oder Betankung minderwertiger Kraftstoffe bspw. „Dieselpest“ 
  • Motorbedingte Beschädigungen, die zu Folgeschäden anderer Bauteile am Fahrzeug führen.