Kurzgutachten

Im Falle eines geringen Schadens bis zur Bagatellschadengrenze von ca. 750€, empfehlen wir Ihnen sich ein Kurzgutachten von uns erstellen zu lassen. Wir raten dringend von einfachen Kostenvoranschlägen durch Werkstätte ab, da diese lediglich die Brutto Reparatur- und Materialkosten enthalten. Das Kurzgutachten beinhaltet hierbei jedoch, wie unten in den Positionen beschrieben, weitaus mehrere Leistungen und ist die geringfügige Alternative zum vollumfänglicheren Schadengutachten.

Ein Kurzgutachten enthält folgende Positionen:

  • Schadendokumentation
  • Fotodokumentation
  • Wiederbeschaffungswert und der Wiederbeschaffungsdauer für regional vergleichbare Fahrzeuge
  • Vorschaden- und Altschadendokumentation
  • Angabe der Reparatur- und Materialkosten sowie Reparaturdauer unter Bezugnahme regionaler Stundenverrechnungssätze
  • Fahrtüchtigkeit und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges
  • Die Vorarbeit für eine mögliche Reparaturkostenausweitung

Sollten während der Instandsetzung weitere ereignisbedingte Schäden erkenntlich werden, können wir anschließend, ergänzend ein vollumfängliches Gutachten erstellen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Bagatellschadengrenze schnell überschritten ist!

Der Unterschied zwischen einem Kurzgutachten und einem vollumfänglichen Schadengutachten ist im wesentlichen der Umfang. Ein Kurzgutachten enthält alle relevanten Werte im Kleinschadenfall. Ein Schadengutachten beinhaltet zusätzlich die Ermittlung der Wertminderung, des Nutzungsausfalls und des Restwertes. Bei beiden Gutachtenarten ist die Beweissicherung gewährleistet. 

Falls Sie sich unsicher sind bezüglich Ihres Schadenfalles, kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular, rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren Sie mit uns einen persönlichen Beratungstermin!